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Zusätzliche Betreuungsleistungen


Das Angebot von zusätzlichen Betreuungsleistungen wurde für Pflegebedürftige geschaffen, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuungs gegeben ist. Dabei ist es nicht unbedingt notwendig, in einer Pflegestufe eingestuft zu sein.

Es geht hier insbesondere um dementiell erkrankte Personen, bei denen als Folge der Krankheit Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt wurden, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen. Diese Begutachtung führt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) durch.

Wurde solch ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf festgestellt, können zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Die Kosten dafür werden bis zu 100 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag) ersetzt.
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