Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger
Verfügen Sie über ein geringes Einkommen und die Kosten der Pflege übersteigen die Leistungen der Pflegeversicherung, haben Sie evtl. Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung bei dem zuständigen Sozialamt.