Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse stellt die pflegerische Versorgung bei Pflegebedürftigkeit ihrer Versicherten sicher, die aufgrund der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind. Sie übernimmt im Rahmen des SGB XI folgende Leistungen der häuslichen Pflege: Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, hauswirtschaftliche Leistungen... Näheres dazu finden Sie hier.
Ab 01.01.2010 übernimmt die Pflegekassen monatlich folgende Kosten:
Sachleistung |
Pflegegeld | |
| Pflegestufe 1 | 440 € |
225 € |
Pflegestufe 2 |
1.040 € |
430 € |
Pflegestufe 3 |
1.510 € |
685 € |
Pflegegeld erhalten helfende Angehörige, die ihre Hilfe im Haus des pflegebedürftigen Menschen leisten. Die Sachleistung erbringt ein ambulanter Pflegedienst. Dabei können beide Leistungen miteinander kombiniert werden. Wie so etwas genau aussehen kann, kann nur in einer persönlichen Beratung festgestellt werden, da alle Pflegemaßnahmen individuell auf Sie angepasst werden.
Da die Kosten des tatsächlichen Pflegebedarfs die Leistungen der Pflegeversicherung oftmals übersteigen, muss der verbleibende Kostenanteil entweder privat oder vom Sozialhilfeträger getragen werden.