Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für die Behandlungspflege (SGB V), die vom behandelndem Arzt verordnet wird. Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege ist ein bestimmtes Krankheitsbild - die Diagnose.
Von der Krankenkassen werden u.a. folgende Leistungen der häuslichen Krankenpflege übernommen: Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, Gabe von Augentropfen, Wundversorgung (eine ausführliche Beschreibung der Leistungen finden Sie hier).
Die Verordnung häuslicher Krankenpflege erhalten Sie von Ihrem Arzt, wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.