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Finanzierung


Bevor häusliche Pflege in Anspruch genommen werden kann, stellt sich die Frage der Kostenerstattung. Die Kranken- und Pflegekassen sind die häufigsten und wichtigsten Kostenträger. Im Bereich der Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI ist die Pflegeversicherung zuständig, im Bereich der Behandlungspflege nach SGB V die Krankenkasse. Die Höhe der Erstattung ist von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.

Klicken Sie auf den jeweiligen Kostenträger, um weitere Informationen zu erhalten:

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